Die Auftraggeber - wenn der Verkehrswert zählt

Zunächst kann ein Verkehrswertgutachten von jedem privaten Besitzer eines Grundstücks bzw. einer Immobilie beauftragt werden. Auch für Nachlassempfänger, Vermögensverwalter, Rechtsanwälte, Steuer- oder Unternehmensberater ist die aktuelle Wertermittlung in bestimmten Situationen notwendig, ebenso für Institutionen wie Banken, Immobilienfonds, Versicherungen, Finanzämter oder Gerichte. Als Dienstleister arbeite ich für verschiedenste Auftraggeber.

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten hängt einerseits vom Wert des zu beurteilenden Objekts ab und andererseits vom benötigten Aufwand. Was das für Sie im Einzelfall bedeutet, lässt sich daher in einem persönlichen Gespräch am besten klären. Rufen Sie mich einfach an unter Telefon
0 45 32/2 78 51 50 oder schicken Sie mir eine E-Mail an mail@michael-wiebers.de. Dann sehen wir weiter.